Ausstellungsschutz

Ausstellungsschutz
Ausstellungsschutz,
 
besonderer Schutz für Erfindungen, Muster (Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) und Marken, die auf bestimmten Ausstellungen gezeigt werden. Binnen einer Frist von sechs Monaten nach der dortigen Zurschaustellung können Erfindungen ohne Beeinträchtigung des Neuheitserfordernisses beim Deutschen Patentamt angemeldet werden (§ 3 Absatz 4 Nummer 2 Patentgesetz). Muster genießen zusätzlich nach dem Gesetz betreffend den Schutz von Mustern auf Ausstellungen den Zeitrang der erstmaligen Zurschaustellung (Ausstellungspriorität). Entsprechendes gilt für Marken (§ 35 Marken-Gesetz).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ausstellungsschutz — 1. National: Der Schutzfähigkeit technischer Erfindungen und ästhetischer Formschöpfungen können eigene Offenbarungshandlungen des Anmelders entgegenstehen. Das GebrMG schützt gegen derartige Offenbarungen seitens des Berechtigten durch eine 6… …   Lexikon der Economics

  • Neuheitsschonfrist — ⇡ Ausstellungsschutz, ⇡ Gebrauchsmuster, ⇡ Geschmacksmuster, ⇡ Neuheit …   Lexikon der Economics

  • Neuheit — neben ⇡ Erfindungshöhe und ⇡ gewerblicher Anwendbarkeit materielle Voraussetzung des Patent und Gebrauchsmusterschutzes für ⇡ Erfindungen, ferner neben Eigenart materielle Voraussetzung des Geschmacksmusterschutzes (⇡ Geschmacksmuster). – (1.)… …   Lexikon der Economics

  • Prioritätsrecht — I. Allgemein:Recht des Anmelders oder Hinterlegers eines ⇡ gewerblichen Schutzrechts, den Prioritätstag einer früheren Anmeldung für eine Nachanmeldung in Anspruch zu nehmen und so zwar nicht die Laufzeit des Schutzrechts an den Anmeldetag der… …   Lexikon der Economics

  • Reichsgesetze — Azahlungsgeschäfte, 16. Mai 1894. Aktien Gesetz, 11. Juni 1870, Novelle vom 18. Juli 1884; aufgehoben durch Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Algeciras Akte, 21. Dezember 1906. Altersversicherung, s. Invalidenversicherungs–Gesetz. Anfechtungs… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • geschäftliche Bezeichnungen — 1. Begriff: Sammelbegriff, unter dem die zu den ⇡ gewerblichen Schutzrechten zählenden Kennzeichnungsrechte, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung eines Unternehmens verwendet werden (Unternehmenskennzeichen), sowie ⇡… …   Lexikon der Economics

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